Skip to content
This repository was archived by the owner on May 3, 2023. It is now read-only.
Ilya Smirnov edited this page May 21, 2021 · 39 revisions

FAQ Integration Schnelltests unter Aufsicht in die Corona-Warn-App

Allgemeine Fragen zur Integration

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um an die Corona Warn App angebunden zu werden?

Um an die Corona Warn App angebunden zu werden, muss Ihr Schnelltestzentrum folgende Voraussetzungen erfüllen

  • Registrierung des Testzentrums beim zuständigen Gesundheitsamt und Erfüllung der dort geltenden Voraussetzungen für den Betrieb eines Testzentrums

  • Durchführung von Schnelltests unter Aufsicht: Der Abstrich und die Auswertung müssen gemäß den Regeln des zuständigen Gesundheitsamts geschulten Mitarbeiter des Testzentrums durchgeführt werden. Selbsttests unter Aufsicht können noch aktuellem Stand nicht in die Corona Warn App übernommen werden.

  • Unterzeichnung des Anbindungs-Vertrags mit der T-Systems. Der Vertrag wird dem Betreiber des Testzentrum im Vorfeld zur Prüfung und Unterschrift zugesendet.

  • Für die Anbindung von Software-Anbietern, die keine eigenen Testzentren betreiben, gilt, dass sie sicherstellen müssen, dass die von Ihnen angebunden Testzentren, die vorher beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

Ab wann können Ergebnisse aus den Schnelltestzentren in die Corona-Warn-App übertragen werden?

Die Ergebnisse können von den angeschlossenen Testzentren voraussichtlich ab Ende April übertragen werden. Dann wird das entsprechende Update der Corona Warn App in den App-Stores von Android und Apple zur Verfügung stehen.

Welche Schnelltestergebnisse werden die Corona Warn App übertragen?

In die Corona Warn App sollen sowohl positive als auch negative Ergebnisse von Schnelltests übertragen werden. Positive Ergebnisse sollen eine noch schnellere Warnung und Unterbrechung von Kontaktketten ermöglichen. Negative Testergebnisse sollen auf Wunsch auch personalisiert (Name, Vorname, Geburtsdatum) und Testdatum in der App zur Verfügung gestellt werden.
Auch ungültige Testergebnisse werden an die Corona Warn App übertragen.

Wo finde ich Kommunikationsmaterialien wie z.B. Logos, die ich verwenden kann?

Finden Sie im Baukasten der Unterstützer (Logos, Kampagnenkoffer, Infografiken)

Fallen für die Betreiber Kosten für die Anbindung an die Corona Warn App an?

Für die Anbindung an die Corona Warn App über das CWA Schnelltestportal oder Schnittstelle für Partner entstehen keine Kosten. Die Beschaffung der erforderlichen IT-Ausstattung (Endgeräte, Drucker etc.) liegt in der Verantwortung der Teststellen-Betreiber und dafür entstehende Kosten werden nicht übernommen.

CWA Schnelltestportal

Welche IT-Ausstattung ist vor Ort zur Anbindung an die Corona Warn App erforderlich?

Für die Nutzung des Schnelltestportals sind je nach Testaufkommen eine oder mehrere PC, Notebook, Tablets oder Smartphones mit Internetzugang vor Ort erforderlich.

CWA Schnelltestportal: Was passiert mit Probanden, die keine Corona Warn App nutzen?

Auch Schnelltests mit Probanden, die die Corona Warn App nicht nutzen, können über das CWA Schnelltestportal abgewickelt werden. In diesem Fall kann ein Testnachweis ausgedruckt und dem Probanden ausgehändigt werden. In einer späteren Version ist auch der Versand des Testnachweises per E-Mail vorgesehen.

Wie wird im Corona-Schnelltestzentrum die Identität des Getesteten nachgewiesen?

Grundsätzlich sollte der Personalausweis des Probanden zum Nachweis der Identität herangezogen werden. Vorübergehend kann auch der Führerschein als Identitätsnachweis verwendet werden. Sollte es in Zukunft eine Erweiterung der Funktionalität geben, die es erlaubt ein Digital Green Certificate (DGC) in der Corona-Warn-App anzuzeigen, dann ist nur noch ein Personalausweis als eindeutiger Identifikationsnachweis erlaubt.

Welche Datenschutzhinweise müssen dem Getesteten bei der Nutzung des CWA Schnelltestportals ausgehändigt werden?

Grundsätzlich gibt es zwei Datenschutzhinweise für die Testzentren, die sich mit dem CWA Schnelltestportal an die Corona-Warn-App anbinden:

  1. Datenschutzhinweis zur Verarbeitung der dort erfassten Daten in der Teststelle (muss immer ausgehändigt werden)
  2. Datenschutzhinweis zur Übermittlung der Daten an die Corona-Warn-App (wird nur ausgehändigt, wenn der Getestete der Übermittlung seines Testergebnisses an die Corona-Warn-App zustimmt)

Die Datenschutzhinweise werden dem Testzentrum mit den Vertragsunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese sind dann im Testzentrum vor Ort dem Probanden in ausgedruckter Form auszuhändigen.

Technische Fragen

Allgemein

Welche Schnittstellen sind seitens der Software-Betreiber zu implementieren?

Zwei Schnittstellen sollen implementiert werden:

  • Erzeugung von QR-Codes in Ihrer App
  • Aktualisierung der Testergebnisse

Welche Daten müssen über die Schnittstellen übertragen werden?

Mit dem in Ihrer App erzeugten QR-Code werden persönliche Daten, der Testzeitpunkt sowie die Test-ID an die CWA-App übertragen. Diese Daten gelangen in die CWA-App nicht übers Netzwerk, sondern durch Einscannen des QR-Codes. Sobald ein Schnelltestergebnis vorliegt, kann dieser an den Test-Result-Server übertragen werden. Zur Identifizierung eines Testergebnisses wird ausschließlich ein Hashwert aus dem QR-Code und keine persönlichen Daten mitgespeichert.

Wie ist die Backend API aufgebaut?

Eine formelle Schnittstellenbeschreibung gemäß der Open API-Spezifikation können Sie der folgenden Adresse entnehmen:

quicktest-openapi.json

Wie erfolgt der Zugang zu der Backend API und wie kommen wir an die Zugangsdaten?

Eine Anleitung dazu finden Sie auf dieser Seite:

Beantragung Zugang

Wie ist der QR-Code aufgebaut und wird die CWA GUID erzeugt?

Eine Anleitung dazu finden Sie auf dieser Seite:

Erstellung von QR-Codes für Corona-Warn-App

Gibt es eine Testumgebung, um die Backend-Schnittstelle zu testen?

Bevor Ihr System an die produktive Umgebung der CWA-App angeschlossen wird, können Sie die Anbindung in einer Integrationsumgebung testen. Dazu bekommen Sie alle notwendigen Zugangsdaten nach Vertragsabschluss.

Gibt es für evtl. Rückfragen zur Schnittstelle einen technischen Ansprechpartner?

Nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse [email protected]

Während der Testphase

Warum kann ich einen QR-Code nicht mehrmals scannen?

Nachdem ein QR-Code in der CWA registriert wurde, kann dieser Code nicht noch ein mal eingescannt werden, wenn der Schnelltest z.B. aus Versehen gelöscht wurde. Wir planen die CWA so zu erweitern, dass ein QR-code in der gleichen Instanz der CWA mehrmals eingescannt werden kann.

Warum führt ein App-Link nicht zur CWA, sondern zum Browser / App-Store / Google Play

Wenn Sie neben der Übertragung per QR-Code auch ein App-Link nutzen, kann es vorkommen, dass der Proband beim Klick auf einen App-Link nicht zur CWA kommt, sondern aud die Seite https://s.coronawarn.app oder zum App-Store oder Google Play. Der Grund für diese Weiterleitung ist eine Sicherheits-relevante Einstellung bei einigen mobilen Webbrowser. Die Einstellung heißt in Firefox Links in Apps öffnen oder im Samsung-Webbrowser Links in anderen Apps öffnen.

In Firefox ist die Einstellung Standard-mäßig deaktiviert, was dazu führt, dass ein CWA-Link im Browser statt in der CWA geöffnet wird. Es gibt mehrere möglich Lösungen für das Problem, die Sie den Probanden empfehlen können:

  • Benutzen Sie Google Chrome
  • Aktivieren Sie die Einstellung Links in Apps öffnen
  • Benutzen Sie langen Druck auf CWA-Link und wählen Sie in dem danach erscheinenden Pop-Up-Menü Corona Warn App oder Link in externer App öffnen

Wohin wende ich mich bei weiteren technischen Problemen während der Testphase?

Nutzen Sie dafür die E-Mail-Adresse [email protected]

Clone this wiki locally